FCN geht in Berufung
Spielbewertung bleibt bestehen
Das Sportgericht hat geurteilt, dass die Spielwertung des Oberligaspiels FSV 08 Bietigheim-Bissingen gg. den FCN von 2:1 bestehen bleiben soll.
Bietigheim-Bissingen hatte in der 88. Spielminute kurzzeitig mit 12 Spielern agiert. Der erste Kommentar von FCN-Vorstand Dirk Steidl: „Das Urteil des Sportgerichtes überrascht den FCN nicht. Es war bereits im Vorfeld der Entscheidung klar war, dass es letzten Endes zu einer Berufungsverhandlung kommen wird. Irritierend ist eigentlich nur, dass die klar benachteiligte Mannschaft nun auch noch Gebühren iHv. 135 Euro bezahlen muss. Wir werden das Verfahren nun in professionelle Hände geben und es in einer Berufungsverhandlung überprüfen lassen.“
Weitere Infos folgen mit Sicherheit in Kürze ….